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BERICHT


 

Turnier 17 03.08.2016

rechtundraeder Wochenpreis




Teilnehmer: 26

Gäste: 3



Bruttorede:
Bruttorede von Daniel Paul.

Aus den Scorekarten:

6 Teilnehmer spielten jeweils ein Birdie.


 
Die Sieger:


Brutto

Daniel Paul
Olaf Herzig
Tobias Gall
Björn Focke

Netto A

Björn Focke
Daniel Paul
Tobias Gall
Karl H. Krull
Heinz Willi Tacke

Netto B

Lars Th. Flerich
Bernd Bremehr
Sigmund Stanowski
Gerhard Paul

Longest Drive / Bahn 2
Rainer Schlegel

Nearest to the Pin / Bahn 17
Peter Russok
2,63 Meter (Par)

Nearest to the Pin 2 / Bahn 12
Olaf Herzig
1,12 Meter (Par)


Punkte

29
24
23
20

Punkte

37
36
31
31
31

Punkte

34
31
31
30


HCP

5,4
5,8
7,5
14,1

HCP

14,1
5,4
7,5
13,3
15,4

HCP

22,4
17,8
20,6
17,7


Bericht Turnier 17

Der Regen macht uns in diesem Jahr schon einen kräftigen Strich durch die Rechnung. Vier Turniere sind schon ausgefallen, und an diesem Mittwoch hat der Himmel noch einmal alles gegeben.
Alle 26 Starter mussten vom ersten Abschlag bis zum Putten an der 18 bei mehr oder minder starkem Niederschlag spielen. So etwas führt zwangsläufig zu dem einen oder anderen Fehlschlag und auch zu einer inneren Zermürbung, die bei mir an der 15 einsetzte.
Der Platz hat den Regen ganz gut weggesteckt, das Spielen aus dem Rough oder selbst dem First Cut hatte durchaus seine Tücken. Aber im Regen zu spielen ist immer noch besser als gar nicht zu spielen.

Tagessponsor Joachim Otting von der „Anwaltskanzlei Recht und Räder“ konnte am Wetter nichts machen. Trotz des Namensgebers gab es keinen Rollbraten, sondern Bratkartoffeln mit Roastbeef. Ein gute Wahl, die die Starter nach der Dauerdusche sehr gerne Annahmen. Und Bälle gab es auch noch.

Die Ergebnisse waren bis auf ein paar Ausreißer nach oben und auch nach unten nicht wirklich gut und auch nicht wirklich schlecht. Ich wurde Letzter in der Gruppe B mit 25 Punkten, das ist für einen letzten Platz ziemlich viel.
Bernd Bremehr und Siggi Stanowski lagen auf den Plätzen zwei und drei mit 31 Punkten, was sonst nur ganz selten für eine Platzierung reicht. Lars Thorsten Flerich vom GC Bruckmannshof reichten 34 Punkte zum Sieg.

Björn Focke schaffte in der Gruppe A mit 37 Punkten die einzige Unterspielung. Der neue Babyfather Tobias Gall und Karl Krull brauchten für ihre Plätze zwei und drei auch nur 31 Punkte.

Daniel Paul vom GC Golf and More in Duisburg gewann die Bruttowertung mit einer tollen 79 und 29 Bruttopunkten. Netto hat es mit 36 Punkte nicht ganz zu einer Unterspielung gereicht. Olaf Herzig landete mit 24 Punkten auf Platz zwei.

Olaf gewann auch den Nearest to the Pin mit dem zweiten Schlag an der zwölf (1,12m). Peter Russok, dem sonst nicht viel gelang, sackte sich mit seinem wohl besten Schlag des Tages den Nearest to the Pin an der 17 ein (2,63m). Rainer Schlegel gelang an der zwei aus unerfindlichen Gründen der längste Abschlag.

In der Gesamtwertung habe ich nun die Führung in der Nettowertung übernommen, das heißt aber nicht viel, da noch einige starke Golfer längst nicht die zwölf Runden gespielt haben. In der Bruttowertung hat Olaf Herzig trotz nur elf Turnieren die Nase vorn.

Der Birdiepool ist nicht geknackt worden. (RW)

Regelkunde mit Ralf Weihrauch

Lutz Quecke hat nach der Runde eine Frage aufgeworfen: Wenn sein Schirm auf dem Grün oder anderswo weggeblasen wird und einen Ball berührt, gibt es dann einen Strafschlag?

Hier nun die Definition von Ausrüstung.

„Ausrüstung“ ist alles, was vom Spieler oder dessen Caddie benutzt, am Körper getragen, gehalten oder mit sich getragen wird, ausgenommen

-jeder Ball, den der Spieler an dem zu spielenden Loch gespielt hat,

und

- jeder kleine Gegenstand wie Münze oder Tee, wenn er benutzt wurde, um die Lage eines Balls oder die Ausdehnung einer Fläche zu kennzeichnen, innerhalb der ein Ball fallen gelassen werden muss.

Der DGV erläutert dazu: Dies schließt neben Schlägern, Bällen, Tees und der Kleidung des Spielers auch Schirme, Getränke, Rundenverpflegung u.ä. mit ein.

Weiterhin ist ein auf dem Grün aufgenommener Ball Ausrüstung, damit er beim versehentlichen fallenlassen nicht zum Ball im Spiel wird.
Eine Harke im Bunker und andere Platzpflegeinstrumente werden dann zur Ausrüstung, wenn der Spieler sie in der Hand hält.

Wenn Ausrüstung gemeinsam benutzt wird, gilt sie als Ausrüstung des Spielers, der sie zuletzt benutzt hat. Wenn also Lutz jemanden den Schirm auf dem Grün zum Halten gibt, ist er regeltechnisch nicht mehr Besitzer des Schirms.

Ein gemeinsam genutztes Golfcart, kann nur die Ausrüstung eines einzigen Spielers sein. Das klingt umständlich ist aber einfach. Teilen sich zwei Spieler ein Cart, kann man nicht sagen, dass man ein einen Regelverstoß damit nicht zuordnen könne, weil ja zwei Leute es benutzen.

Das Cart und alles was darin liegt (auch das fremde Bag) ist immer Ausrüstung der Person, die es gerade betrifft. Trifft also einer der Cartfahrer, die Karre oder das Bag seines Copiloten, gibt es einen Strafschlag.

Nach Regel 18/2 II zieht sich ein Spieler einen Strafschlag zu, wenn seine oder die Ausrüstung des Partner verursacht, dass sich der Ball bewegt. Im Schirmfall müsste der Ball an die Stelle zurückgelegt werden.

Was nun, wenn der Schirm einen anderen Ball bewegt hätte?

Im Zählspiel gibt es keine Strafe und der Ball muss zurück gelegt werden.(18-4)

Im Lochspiel ist das anders. Bewegt man, außer beim Suchen, den Ball des Gegners, gibt es einen Strafschlag. Der Ball muss ebenfalls zurückgelegt werden. (18-3 a+b).